Lesen und Schreiben A2
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Eingetragene Warenzeichen oder Marken sind Eigentum des ieweiligen Besitzers, auch dann, wenn diese nicht gekennzeichnet sind. Es ist
jedoch zu beachten, dass weder das Vorhandensein noch das Fehlen derartiger Kennzeichnungen die Rechtslage hinsichtlich dieser
gewerblichen Schutzrechte berührt.